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Ablauf


Julia Staller-Niederhammer

Erstgespräch
Wir vereinbaren einen ersten Termin, bei dem Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen können. Außerdem sprechen wir über die Themen, die Sie in die Therapie bringen, und klären die Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit.

Frequenz
Üblicherweise finden Termine wöchentlich statt, im weiteren Therapieprozess 14-tägig. Auch hier entscheiden wir je nach Ihrem Anliegen über die Frequenz.

Dauer
Je nach Ihrem Anliegen können schon ein paar Termine ausreichen, damit sich ein Thema für Sie leichter anfühlt. Oder wir sehen einander über einen längeren Zeitraum. So oder so ist mir ein transparentes Arbeiten wichtig und wir werden immer wieder unseren Therapieprozess reflektieren.

Das Ende einer Psychotherapie ist im Idealfall dann, wenn Therapieziele erreicht sind und jene Probleme und Belastungen, die zur Psychotherapie geführt haben, bewältigt oder gelindert sind.

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. In der Paartherapie und Familientherapie treffen wir einander üblicherweise zu 2 Einheiten, also 90 Minuten; in der Einzeltherapie für 1 Einheit.

Kosten


1 Einheit á 50 Minuten
(Einzeltherapie)
80 Euro

2 Einheiten zu 90 Minuten (Paar-/Familientherapie)
160 Euro

Ich habe ein gewisses Kontingent an Sozialtarif-Plätzen.

Da ich noch Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin, ist eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich.

Sie können aber die Therapiekosten bei Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung steuerlich geltend machen.

Rahmenbedingungen


Wir werden alle Rahmenbedingungen in unserem Erstgespräch klären. Einige wichtige:

Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Fallbesprechung im Rahmen einer Supervision ist zwar möglich. In einem solchen Fall werden aber keine personenbezogenen Daten weitergegeben, um Ihre Anonymität zu gewährleisten.

Absageregelung
Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können und zeitgerecht, d. h. mindestens 24 Stunden vor dem Termin, absagen, entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass das gesamte Honorar fällig wird. Eine Absage ist in schriftlicher Form möglich, entweder an office@psychotherapie-staller.at oder via SMS.

Dokumentationspflicht
Laut Psychotherapiegesetz bin ich zur Dokumentation verpflichtet. Dafür ist es notwendig, Ihre Daten zu erfassen. In die Dokumentation haben Sie ein Einsichtsrecht. Gleichzeitig führe ich persönliche Notizen zu unserer gemeinsamen Arbeit, die von diesem Einsichtsrecht nicht umfasst sind. Zum Schutz Ihrer Daten bin ich gesetzlich verpflichtet. Da ich persönliche Daten verarbeite, unterliege ich auch der Datenschutzgrundverordnung. Welche Rechte Ihnen aus dieser erwachsen, entnehmen Sie meiner Datenschutzerklärung.

Prinzip der Freiwilligkeit
Im Rahmen der Psychotherapie werde ich Empfehlungen für die Intervalle bzw. Abstände zwischen den psychotherapeutischen Einheiten aussprechen. Selbstbestimmtheit der Klient*innen und Freiwilligkeit für die psychotherapeutische Behandlung bleiben jedoch oberstes Prinzip.

Auch meine angebotenen Interventionen in der Therapie sind als Einladungen zu verstehen. Sie können diese jederzeit ablehnen.

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