Seit Ende Februar gibt es für meine Klient*innen die Möglichkeit, ihre Honorarnoten bei der Krankenkasse oder Privatversicherung einzureichen und damit einen Teil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen.
Die genauen Teilrefundierungsbeträge pro Termin á 50 Minuten sind (Stand 3/2026):
- ÖGK: 33,70 Euro
- BVAEB: 50,70 Euro
- SVS: 50 Euro
Dieses Angebot können nur Klient*innen in Einzeltherapie in Anspruch nehmen. Eine Teilrefundierung der Therapiekosten für Paare oder Familien sehen Krankenkassen nicht vor.
Weitere Voraussetzung ist die Diagnosen-Stellung nach dem ICD-10 bzw. ICD-11. Das heißt, erst wenn eine krankheitswertige Diagnose vorliegt, beteiligen sich die Krankenkassen an den Therapiekosten. Häufige Diagnosen sind etwa eine depressive Störung, eine Angst- oder Anpassungsstörung. Ob und welche Diagnose vorliegt, bespreche ich mit meinen Klient*innen im persönlichen Austausch.
Für die Krankenkasse benötigen Klient*innen dann nur noch eine ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie. Diese Zuweisung kann ein*e Allgemeinmediziner*in oder ein*e Fachärzt*in ausstellen.
Werden mehr als 10 Therapieeinheiten benötigt, fülle ich als Therapeutin ein Antragsformular für die Krankenkasse aus. In diesem Formular wird die Diagnose bzw. die Diagnosen vermerkt sowie einige Stichworte zu den Symptomen und den Zielsetzungen der Therapie. Diese Informationen werden von den Krankenkassen streng vertraulich behandelt!
Die Krankenkassen entscheiden dann, ob und welches Therapiekontingent (also wie viele Therapieeinheiten) bewilligt wird. Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, kann ein Folgeantrag gestellt werden.

Buchen Sie online Ihren Ersttermin
oder schreiben Sie mir eine Nachricht:
office@psychotherapie-staller.at